E-Rechnung für Kleinunternehmer 2026: Was du jetzt wissen musst

Von Manuel Büttner · 7 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 5.6.2026

Seit 2025 ändert sich, wie Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland aussehen müssen. Auch als Kleinunternehmer oder Soloselbstständiger kommst du an der E-Rechnung nicht vorbei. Hier steht in Klartext, was das praktisch für dich heißt.

Was ist eine E-Rechnung überhaupt?

Eine E-Rechnung ist nicht einfach ein PDF per E-Mail. Gemeint ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Format nach der europäischen Norm EN 16931 – also Daten, die Software automatisch auslesen kann. In Deutschland sind vor allem zwei Formate verbreitet: XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (ein Hybrid aus lesbarem PDF und eingebetteten XML-Daten).

Ein klassisches PDF oder eine Papierrechnung gilt rechtlich nicht mehr als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung".

Ab wann gilt was?

Die Pflicht wird gestaffelt eingeführt. Grob gilt:

  • Seit 1. Januar 2025: Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können – auch Kleinunternehmer.
  • Ab 1. Januar 2027: Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz (B2B).
  • Ab 1. Januar 2028: Ausstellungspflicht grundsätzlich für alle Unternehmen im B2B-Bereich.

Was bedeutet das konkret für Kleinunternehmer?

Das Wichtigste zuerst: Empfangen können musst du E-Rechnungen schon heute. Praktisch heißt das, du brauchst zumindest eine Möglichkeit, XRechnung und ZUGFeRD zu öffnen und zu archivieren – eine moderne Buchhaltungssoftware erledigt das automatisch.

Beim Ausstellen gibt es dagegen Entwarnung: Kleinunternehmer nach §19 UStG sind dauerhaft von der Pflicht befreit, E-Rechnungen zu erstellen (§34a UStDV) – auch nach 2027 und 2028. Du darfst weiterhin Papierrechnungen schreiben oder mit Zustimmung des Empfängers PDFs verschicken; freiwillig auf E-Rechnung umstellen kannst du jederzeit. Beachte außerdem: Seit 2025 muss auf deinen Rechnungen ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach §19 UStG stehen. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.

Welche Software macht dich startklar?

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Wenn du unsicher bist, welches Tool zu deiner Situation passt, hilft dir unser kurzer Software-Finder weiter.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer schon E-Rechnungen ausstellen?+

Nein – und du musst es auch künftig nicht: Kleinunternehmer nach §19 UStG sind beim Ausstellen dauerhaft befreit (§34a UStDV). Empfangen können musst du E-Rechnungen aber seit dem 1. Januar 2025.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?+

Nein. Ein einfaches PDF ist eine „sonstige Rechnung". Eine E-Rechnung enthält strukturierte, maschinenlesbare Daten (XRechnung oder ZUGFeRD).

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